Arzt fälschte Meldezettel für billigere Ski-Saisonkarte: Diversion

In Salzburg haben sich am Freitag ein deutscher Mediziner, seine Frau und sein Sohn wegen Betrug, Bestimmung zum Betrug und Urkundenfälschung vor Gericht verantworten müssen. Laut Anklage wollten die Eltern ihrem heute 20-jährigen Sohn im Dezember 2022 auf dessen Initiative hin eine günstige Saisonkarte für ein Skigebiet im Pinzgau besorgen. Damit er den Jugendtarif bekommt, legte der Vater beim Kauf eine falsche Meldeauskunft vor. Der Prozesse endete mit einer Diversion.

red/Agenturen

Auf der Bestätigung des Zentralen Melderegisters (ZMR) war das Geburtsjahr des Sohnes mit 2004 und nicht, wie es tatsächlich stimmt, mit 2003 vermerkt. Durch die falsche Altersangabe hätte sich der Student beim Kauf des Skipasses 291 Euro gespart. Der Betrug fiel jedoch auf, weil der Sohn schon in den vergangenen Jahren Jugendsaisonkarten genutzt hat und sein wirkliches Alter in der Datenbank der Liftgesellschaft aufschien.

Als eine Mitarbeiterin den Vater auf die Diskrepanz hinwies, soll dieser auf den ZMR-Auszug in seinen Händen gepocht und die Frau mit „Können sie nicht lesen“ angeheischt haben, sagte am Freitag eine Vertreterin der Bergbahnen zur APA. Der Aufforderung, einen Ausweis des Sohnes vorzulegen, sei der Arzt damals nicht nachgekommen. Der Vater hat seine Ordination in Deutschland, er und seine Frau besitzen ein Haus im Pinzgau. Der 20-Jährige hat dort seinen Hauptwohnsitz.

„Alle drei Beschuldigten werden die Verantwortung übernehmen", sagte der Verteidiger der Familie am Freitag vor Gericht. Er sprach von einem unbedachten, großen Fehler. „Der Sohn kam auf die Idee, die Jugendkarte zu beanspruchen und sein Vater wollte ihm Geld sparen. Es ist allen drei sehr unangenehm und peinlich. Es tut ihnen leid."

Die drei Angeklagten bekannten sich vor Gericht als schuldig, machten darüber hinaus aber keine weiteren Angaben. Die Richterin schlug mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Diversion in Form einer Geldbuße vor: Sohn und Mutter müssen jeweils 100 Euro und der Vater 800 Euro bezahlen. Der Strafrahmen hätte bis zu drei Jahre betragen.