Bundesverwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen
Heilpraktiker dürfen nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts ihren Patient:innen kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen. Das Gericht in Leipzig hat bereits am 15. Juni 2023 Revision gegen ein entsprechendes Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurückgewiesen, wie die Pressestelle der Deutschen Presse-Agentur jetzt mitteilte.