Deutschland

Deutscher Bundestag stimmt über Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe ab

Der Bundestag soll am Donnerstag (9.00 Uhr) über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe in Deutschland abstimmen. Zwei Abgeordnetengruppen haben Regelungsvorschläge vorgelegt, über die ohne übliche Fraktionsvorgaben im Parlament entschieden werden soll. Ein Vorschlag zielt darauf, dass Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel zur Selbsttötung grundsätzlich unter Voraussetzungen verschreiben dürfen. Der andere Vorschlag sieht eine grundsätzliche Strafbarkeit, aber auch Ausnahmen davon vor. Möglich sein soll Suizidbeihilfe in beiden Entwürfen nur für Volljährige. Vorgesehen sind auch Fristen und Beratungspflichten.

red/Agenturen

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte - weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das wegweisende Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf - aber ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten.

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