Freistellung für Eltern von in Reha befindlichen Kindern
Das Recht auf Dienstfreistellung für Eltern, die ihre Kinder während eines stationären Rehabilitation-Aufenthaltes begleiten, ist am Mittwoch im Sozialausschuss auf den Weg gebracht worden. Künftig sollen Eltern pro Kind Anspruch auf bis zu vier Wochen Freistellung pro Kalenderjahr haben, sofern die Rehabilitation vom Sozialversicherungsträger bewilligt wird. Die Freistellung wirke sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus.