Deutsche Regierung schafft Infoverbot zu Abtreibungen ab
Die deutsche Regierung hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bisher führt er unter anderem dazu, dass Ärzt:innen keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.