Corona-Verordnungen
Freitesten ab Freitag auch via „NÖ gurgelt" möglich
In Niederösterreich ist das Freitesten aus der Corona-bedingten behördlichen Absonderung ab Freitag auch via „NÖ gurgelt“ möglich. Die PIN-ID des Behördenbescheides muss dabei auf der entsprechenden Online-Plattform eingegeben werden und dient als Berechtigungsnachweis, teilte Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) am Montag per Aussendung mit.