Teil der Vorbereitungen seien verschiedene Möglichkeiten für Absonderung und Quarantäne von Infizierten und Kontaktpersonen, die je nach Virusvariante und weiterer Entwicklung zum Einsatz kommen könnten. Eine Möglichkeit sei dabei, die bestehenden Regelungen zu Absonderung und Quarantäne durch eine sogenannte Verkehrsbeschränkung zu ersetzen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür besteht seit dem 1. Juli 2022 mit einer Verordnungsermächtigung im Epidemiegesetz. Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem Verordnungsentwurf. Man kläre dafür juristische Detailfragen (z.B. arbeitsrechtlicher Natur) unter Einbindung anderer Ministerien und der Sozialpartner, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Natürlich würden hierzu auch die Bundesländer frühestmöglich eingebunden.
Auch der aus Österreich stammende Vakzin-Forscher Florian Krammer (Icahn School of Medicine/New York) hält ein Ende der Quarantäne für „keine gute Idee". „Wenn man infiziert ist, kann man andere Leute anstecken und sollte zuhause bleiben", betonte Krammer in der gestrigen „ZiB2". Das gelte auch für Personen ohne Symptome. Man wisse auch nicht, ob jemand, der „nur" positiv getestet wird, nicht später auch Symptome entwickle.
Parallel prüfe man auch die Möglichkeit, Bescheide automatisiert zu erstellen. „Damit können Absonderung und Quarantäne bestehen bleiben und gleichzeitig werden die Behörden massiv entlastet", wurde erklärt: „Eine Entscheidung über die künftige Regelung für Absonderung und Quarantäne ist noch offen.“ Klar sei, dass eine Coronainfektion eine meldepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz bleibe.