Ein von der Bundesregierung erarbeiteter Entwurf sieht vom 20. März an generell nur noch wenige allgemeine Schutzregeln mit Masken- und Testvorgaben in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für regionale „Hotspots" sollen aber weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für sie eine besonders kritische Lage feststellt.
Reinhardt bezeichnete es grundsätzlich als richtig, Schutzmaßnahmen zurückzufahren. Anders als bei vorherigen Infektionswellen drohe den Krankenhäusern trotz hoher Infektionszahlen derzeit keine Überlastung.
Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, warnte allerdings, mit der Inzidenz auf Rekordhöhe steige auch die Belegung auf Normalstationen. Absehbar werde sich das auch auf die Intensivstationen auswirken, sagte Gaß den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). „Wir befinden uns in einer problematischen Situation", sagte Gaß. Er forderte daher die Maskenpflicht „an Orten mit hoher Infektionsgefahr" beizubehalten. Gaß nannte als Beispiele den Öffentlichen Nahverkehr, den Einzelhandel oder Orte mit vulnerablen Gruppen.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund forderte ebenfalls, im Einzelhandel und Innenräumen weiter Masken vorzuschreiben. „Gerade angesichts der steigenden Inzidenzen wäre es doch zumutbar, diese wirksame Maßnahme noch beizubehalten, bis sich das Infektionsgeschehen durch den eintretenden saisonalen Effekt tatsächlich abschwächt", sagte Verbandschefin Susanne Johna der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). Dadurch würden besonders gefährdete Menschen besser geschützt. Es würde auch verhindert, dass noch mehr Personal an Kliniken ausfalle.