Arbeitnehmer in Italien müssen teilweise weiter Maske tragen
Italienische Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft müssen Masken tragen, wenn es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Mundschutzpflicht gilt in allen Fällen von gemeinsam genutzten Arbeitsumgebungen, ob in Innenräumen oder im Freien, wurde vom Arbeitsministerium in Rom am Mittwoch beschlossen. Die Maßnahme wird bis Mitte Juni gelten.