Gericht ortete irreführende Werbung
Die Ärztekammer für Oberösterreich hat gegen eine ihrer Meinung nach irreführende und unlautere Werbeeinschaltung der Apothekerkammer, wonach bei kleineren Erkrankungen der Besuch in der Apotheke reiche, vor dem Handelsgericht Wien Klage erhoben und nun in erster Instanz Recht bekommen. Ein Posting der oö. Ärztekammer auf ihrer Facebook-Seite bestätigt einen diesbezüglichen Bericht der freitäglichen „Kronen Zeitung“.