Rüscher nannte den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsreferenten zur Influenza-Impfung einen „ersten Schritt", dem in den nächsten Jahren noch weitere folgen sollen. Es sei das Ziel aller Bundesländer, das Impfangebot zu erweitern und die Immunisierungen für die Bürger möglichst kostenfrei zu gestalten. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sprach gar von einem „historischen Beschluss“ der Gesundheitsverantwortlichen.
Das Treffen im Bregenzerwald - Vorarlberg hat aktuell die Vorsitzführung in der Landeshauptleutekonferenz inne - wurde aber nicht nur für inhaltliche Weichenstellungen genutzt, auch der persönliche Kontakt zwischen Rauch und den Gesundheitsreferenten stand im Vordergrund. Man habe am Donnerstagnachmittag lange Gespräche geführt, er habe gut zugehört, sagte Rauch. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker sprach von einem „sehr intensiven Austausch, den wir uns lange gewünscht haben“. Die Zusammenkunft in Vorarlberg sei eine neue, gute Basis für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern.
Hacker ging stellvertretend für alle Bundesländer auf die Themen Pflege und Betreuung ein. Seit Jahren werde etwa über die Weiterentwicklung der Berufsbilder diskutiert, in den Bundesländern gebe es zahlreiche Modellversuche, um den Beruf attraktiver zu gestalten. Im Ministerium müssten rasch die Weichen für eine Adaptierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes gestellt werden. Auch gelte es zur finanziellen Unterstützung der Auszubildenden einen österreichweit einheitlichen Pflegeausbildungsfonds zu schaffen. Rauch stimmte zu, dass das Gesetz nachjustiert gehöre, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Zur Finanzierung des Gesundheitssystems sagte Hacker, dass man mehr Mittel benötige und bereits in Vorbereitungen für die Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich (der aktuelle gilt bis Ende 2023, Anm.) gehe. „Der Gesundheitsbereich wird eines der schwierigsten Kapitel sein", zeigte sich Hacker überzeugt. Zur getrennten Finanzierung des niedergelassenen und des Spitalsbereichs stellte er fest: Wenn 60 Prozent der Mittel in den niedergelassenen Bereich gingen, dann müssten dort auch 60 Prozent der Leistungen erbracht werden.