Die Empfehlungen sind insofern von Bedeutung, als sie zwar nicht verbindlich sind, aber von der Politik im Regelfall übernommen werden. Dadurch, dass eine vierte Impfung für Personen unter 65 explizit nicht empfohlen wird, ist wohl auch die Basis dafür gelegt, dass der Gesundheitsminister die Gültigkeit des Grünen Pass jedenfalls auf ein Jahr verlängern wird. Zehntausende dieser Dokumente wären in den kommenden Monaten ausgelaufen.
Das NIG stellt fest, dass gemäß ersten Daten bei immunkompetenten Personen eine vierte Impfung nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2 Infektion bzw. eine COVID-19-Erkrankung führt.
Auf persönlichen Wunsch kann jedoch eine dritte Auffrischungsimpfung nach Einschätzung des Gremiums frühestens ab 4 Monaten, besser aber erst ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung, also der dritten Impfung verabreicht werden. Personen mit einem entsprechenden Impfwunsch sollte eine Immunisierung „nicht vorenthalten werden“. Eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung sei nach aktuellem Wissensstand erst vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 zu erwarten.
Orientierung an europäischen Gremien
Einen Spezialfall stellen immunsupprimierte zw. immunschwache Personen da, bei denen z.B. in Folge einer Chemotherapie oder einer Transplantation die Impfung nicht ausreichenden Schutz entfaltet. Sie sollten laut NIG altersunabhängig entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt werden. Der Einsatz von monoklonalen Antikörpern als Prophylaxe könne hier erwogen werden.
Das NIG orientiert sich mit ihren Empfehlungen auch an europäischen Gremien. Die Europäische Arzneimittelbehörde und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC hatten Mitte vergangener Woche zwar keine Empfehlung für eine vierte Impfung für alle ausgesprochen. Allerdings könnte bei Menschen ab 80 Jahren eine solche verabreicht werden.
Indes teilten die niedergelassenen Ärzt:innen datenschutzrechtliche Bedenken der ELGA GmbH, der Betreibergesellschaft der Elektronischen Gesundheitsakte, zur Imr Impfpflicht. Diese hält die Maßnahme für nicht durchführbar und will eine Prüfung durch die Datenschutzbehörde. Die Bedenken müssten auf jeden Fall ernst genommen werden, betonte Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, am Dienstag in einer Aussendung.