Die Geltungsdauer des Genesenen-Zertifikats hat der Bundesrat am Freitag "im Einklang" mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene von 270 Tagen - also neun Monaten - auf 180 Tage verkürzt, wie er schreibt. Weil die Zertifikate in der Schweiz nicht mehr vorgezeigt werden müssen, hat das laut Bundesrat für Genesene im Inland keine direkten Folgen. Und in Ländern, die das Schweizer Zertifikat anerkennen, sei dieses in der Regel maximal 180 Tage gültig.
Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, die Einreisebestimmungen für Genesene aus Ländern ausserhalb des Schengen-Raums zu lockern, in Abstimmung mit den Schengen-Staaten. Der Schritt erfolge, weil die Omikron-Variante des Coronavirus zu weniger schweren Krankheitsverläufen führe, schrieb der Bundesrat.
Für Genesene aus Drittstaaten - zum Beispiel den USA, Serbien und Indien - ist die bewilligungsfreie Einreise für Kurzaufenthalte ab kommendem Montag in die Schweiz wieder möglich, etwa zu touristischen Zwecken. Nach geltendem Recht ist dies nur Geimpften erlaubt.
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