Strafbar sind die Taten als Vergewaltigung, sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und sexuelle Belästigung.
Der 1963 geborene Stefan Martin H. betrieb eine orthopädische Praxis, zu den angeklagten Taten soll es in den Jahren 2017 bis 2020 gekommen sein. Er soll dabei unter anderem mit einer Spycam und seinem eigenen Handy Fotos und Videos seiner entkleideten Patientinnen gemacht haben und diese ohne medizinischen Anlass im Brustbereich abgetastet haben, um sich sexuell zu erregen.
In einem Fall soll er mit dem Finger in eine nackte, nicht darauf vorbereitete Patientin eingedrungen sein. Der Arzt soll auch auf der Personaltoilette Mitarbeiterinnen beim Toilettengang gefilmt haben.