Er ist wegen Missbrauchs von Titeln, des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen, unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Nach Überzeugung der Ermittler hatte der Mann, dem die Erlaubnis, als Heilpraktiker zu arbeiten, vor rund 15 Jahren entzogen wurde, die Ausweise zum Nachweis einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus im Auftrag der betreffenden Personen gefertigt und dafür auch Geld bekommen, insgesamt mehr als 22 000 Euro.
Zudem soll er bei einem Kind Immunisierungen gegen Masern, Mumps und Röteln im Impfpass eingetragen haben, obwohl er diese nicht durchgeführt hatte. Laut Anklage gab er außerdem teils starke, apothekenpflichtige Medikamente an seine Patienten ab. Gegen zwei Mitarbeiterinnen einer Apotheke, von denen er die Arzneimittel bekommen haben soll, wird ebenfalls ermittelt.
Der Verteidiger des 71-Jährigen strebte zum Prozessauftakt am Dienstag eine mögliche Verständigung, einen sogenannten Deal, an. Er könne sich eine Strafe „mit einer Drei vor dem Komma“ vorstellen. Die Staatsanwältin sprach dagegen von einer Strafe von deutlich mehr als vier Jahren. Das Gericht stellte daraufhin einen Strafrahmen zwischen vier Jahren und vier Jahren und neun Monaten in Aussicht.
Ob der mehrfach und auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte diesen Deal annehmen wird, ließ er am Dienstag zunächst offen. Teil eines solchen Deals ist ein vollumfängliches Geständnis. Im Gegenzug sichert das Gericht einen geringeren Strafrahmen zu. Die Beweisaufnahme kann in solchen Fällen dann oft deutlich abgekürzt werden. Zum Prozessauftakt aber schwieg der Mann zunächst. Sein Verteidiger kündigte an, dass er sich womöglich am 13. Juni, dem dritten Verhandlungstag, äußern könnte.