Obwohl der Patient mehrfach blutig erbrochen, auffällige Kaliumwerte und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine Untersuchungen gemacht worden, um eine Hirnblutung auszuschließen. Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Der behandelnde Arzt hatte sich mit dem Chefarzt telefonisch über den Fall ausgetauscht.
Zwei Assistenzärzte und der Chefarzt waren nach dem Vorfall entlassen worden. Ursprünglich waren die drei wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden. Dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die drei wegen fahrlässiger Tötung an.
Gegen einen Arzt wurde das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt, ein anderer ist inzwischen verstorben. Der ehemalige Chefarzt hatte mitgeteilt, er sei mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 13.000 Euro einverstanden. Die Staatsanwaltschaft forderte 25.000 Euro. Es kam zu keiner Einigung und damit zur Eröffnung des Prozesses.