Aussendung

EU-Bischofskonferenzen gegen „Recht auf Abtreibung“

Die Europäischen Bischofskonferenzen (COMECE) stehen einem grundlegenden Europäischen Recht auf Abtreibung weiterhin sehr kritisch gegenüber. Ein solches sei weder aus ethischer noch aus juristischer Sicht tragbar, erklärten die Bischöfe in einer Aussendung vom Dienstag, wie „Vatican News“ laut Kathpress berichtete. Hintergrund ist die 2022 angestoßene Debatte über die Aufnahme eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta.

red/Agenturen

Die COMECE ließ von ihrer Ethik-Kommission eine umfassende Stellungnahme verfassen, die nun veröffentlicht wurde. Darin heißt es unter anderem, dass die Achtung der unveräußerlichen Menschenwürde in jeder Lebensphase - besonders in Situationen gänzlicher Verletzlichkeit - ein grundsätzliches Prinzip demokratischer Gesellschaften sei.

Bischof Anton Jamnik, Präsident der COMECE-Ethikkommission betonte, „dass die EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Verfassungstraditionen in Bezug auf die rechtliche Regelung von Abtreibung haben, weshalb die Einführung eines Grundrechts auf Abtreibung den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts widersprechen würde“. In dem Dokument wird auch bekräftigt, dass „es kein anerkanntes Recht auf Abtreibung im europäischen oder internationalen Recht gibt“.

Insbesondere Frankreichs Präsident Macron hatte geäußert, ein angebliches Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Schon Anfang 2022 hat die COMECE dazu ihre Besorgnis ausgedrückt.

In der COMECE sind die Bischofskonferenzen der 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten. Sitz des Sekretariats ist Brüssel. Die Kirchenvertreter dort halten Kontakt zu Parlamenten und Regierungen, um Politik im Sinne der kirchlichen Soziallehre mitzugestalten.