Neue Verordnung ändert Arzneimittelgesetz
Eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums erlaubt in der Coronakrise u.a. das Inverkehrbringen von Arzneimitteln über ihr Verfallsdatum hinaus, sollte der Bedarf danach und kein Risiko für die Patienten bestehen. Sie wurde im Rechtsinformationssystem der Republik (RIS) veröffentlicht und tritt morgen, Dienstag, bis Ende Februar 2021 in Kraft.