Angehörige der Gesundheitsberufe müssen sich neu registrieren
Die in Gesundheitsberufen tätigen Menschen müssen sich neu registrieren. Mit April steht die gesetzlich vorgesehene Verlängerung der Registrierung in dem 2018 eingeführten Gesundheitsberuferegister an. Diese Eintragung muss nach fünf Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Registrierungsbehörde ist die Arbeiterkammer.