| Aktualisiert:

Covid-Hilfen: 1,1 Mrd. Euro an Förderungen auf dem Prüfstand

Die milliardenschweren Covid-Hilfen für Unternehmen sorgen weiterhin für Ungereimtheiten. Von den ausbezahlten Subventionen wackeln 1,062 Mrd. Euro, berichten die „OÖN“ mit Verweis auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS an Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Auslöser sei das EU-Beihilfenrecht, wonach Förderungen nur pro Unternehmensverbund und nicht für einzelne Standorte vergeben werden dürften.

red/Agenturen

An diese Vorgabe habe sich die staatliche Auszahlungsstelle COFAG  nicht gehalten, so der Vorwurf. Rund 1,1 Mrd. Euro an ausbezahlten Förderungen könnten potenziell von dieser Konzernbetrachtung betroffen sein. Wie viel mehr tatsächlich ausgezahlt wurde als erlaubt, sei aber noch nicht geklärt und müsse noch geprüft werden, hieß es vonseiten des Finanzministeriums zur APA. Man sei zu den beihilferechtlichen Fragen im stetigen Austausch mit der EU-Kommission.

Zur Erinnerung: Weil die EU und die nationale Hilfsinstitution COFAG verschiedener Ansicht sind, ob alle Beihilfen zu Recht ausbezahlt wurden, bekamen 888 Antragsteller österreichweit zu Jahresende von der COFAG die Aufforderung, zusätzliche Angaben zu ihrer Unternehmensstruktur zu machen. So habe die Elektronikkette Mediamarkt laut Transparenzportal der Bundesregierung 127 Anträge in drei Jahren gestellt. Hier bekamen die einzelnen Filialen Fördergeld - etwa in der Linzer Passage 280.000 Euro (2020), 168.000 (2021) und 72.000 Euro (2022) - während die Fussl Modestraße mit ihren 150 Standorten insgesamt 2,2 Mio. Euro Hilfen erhielt, bei einem Umsatzverlust von 63 Mio. Euro, berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten".

Laut Finanzminister wurden 901 Anträge mit einem Volumen von knapp 560 Mio. Euro noch nicht abschließend abgewickelt. Brisant ist laut den NEOS, dass die EU bereits im März 2022 Zahlungsstopps erwirkte, doch die ersten Benachrichtigungen durch die COFAG erst im Dezember ergangen seien. Dazu hieß es aus dem Finanzministerium, dass man "unmittelbar nach Einlangung und rechtlicher Beurteilung des Schreibens mit der Kommission in einen Austausch" getreten sei. Nach rechtlicher Klärung der Vorgehensweise seien die Zahlungen sofort gestoppt worden.

Die COFAG hielt in einer Stellungnahme fest, dass sie bei der Auszahlung der Zuschüsse keinen Ermessensspielraum habe, sondern sich an die Verordnungen halten und gemäß dieser Zuschüsse auszahlen müsse. Die Ausgestaltung der Richtlinien unterliege dem Bund.