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„Freiberufler“ mit eigener Kammer kritisieren Förder-Nachteil

Bei den Freien Berufen gebe es eine Ungerechtigkeit zwischen den Berufsständen mit eigener Kammer und jenen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich seien, stellte die Bundeskonferenz der freien Berufe Österreichs (BUKO) in einer Aussendung fest. Demnach sei aus Verhandlungskreisen bekannt geworden, dass die Förderrichtlinien für den Energiekostenzuschuss nur für jene Freien Berufe gelten sollen, die keine eigene Kammer aufweisen.

red/Agenturen

„Dieser neuerliche Ausschluss von Freiberufler:innen von allgemeinen Förderungen ist eine nicht tolerierbare Ausgrenzung und muss beendet werden“, sagte laut der Aussendung BUKO-Präsident Rudolf Kolbe. Schließlich würden Apotheker, Ärzt:innen, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ziviltechniker die gleichen Steuern und Abgaben zahlen wie andere Unternehmer auch. Daher hätten sich auch die gleichen Förderansprüche.

„Die Belastung mit den hohen Energiekosten ist für alle gleich. Daher muss bei der Bezuschussung der Energiekosten für uns Freien Berufe das gleiche gelten wie für Betriebe mit Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer. Es gibt daher im Grunde genommen keine sachlich gerechtfertigte Grundlage für eine derartige Diskriminierung“, so Kolbe weiter.