Glyphosat

Keine Mehrheit in EU-Ausschuss für neue Zulassung

Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen. Bei einer Abstimmung von Vertretern der EU-Staaten gab es am Freitag keine qualifizierte Mehrheit dafür, dass das umstrittene Mittel bis Ende 2033 eingesetzt werden darf. Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht.

red/Agenturen

Für eine qualifizierte Mehrheit wird die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten gebraucht, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Österreich stimmte aufgrund eines bindenden Parlamentsbeschlusses von SPÖ, Grünen und FPÖ gegen den Antrag. Kritiker und Befürworter streiten unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.

Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören laut EFSA etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet, es lässt Pflanzen absterben. Wo Glyphosat versprüht wird, wächst kein Gras, Strauch oder Moos mehr. Das Mittel wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, um ein Feld frei von Unkraut zu halten, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden.

Jetzt wird im November über die Erneuerung der Zulassung in einem Berufungsausschuss weiter diskutiert. Änderungen an dem Vorschlag der Kommission sind möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden. Bayer äußerte sich in einer Stellungnahme zuversichtlich darüber, dass im nächsten Schritt des Genehmigungsprozesses genügend weitere Mitgliedsstaaten die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat unterstützen werden. Die Umwelt NGO Global 2000 begrüßte hingegen, dass Länder wie Österreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg oder Frankreich mit ihrer Enthaltung oder ihrem Nein zu Glyphosat die Wiederzulassung eines Pestizids, das die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, vorerst abgewendet haben.

Bei einer neuerlichen Zulassung kann Österreich im Alleingang den Einsatz von Glyphosat nicht aussetzen. Allerdings wurde im Jahr 2021 ein Teilverbot im Nationalrat beschlossen. Seitdem darf Glyphosat an sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen nicht mehr eingesetzt werden. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. In der Landwirtschaft, in der es bei weitem am meisten zum Einsatz kommt, blieb es aber weiter erlaubt.

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