Schweiz

Kommission gibt zwei Varianten für Notfallgebühr in Auftrag

Das Parlament in der Schweiz will, dass Kranke, die bei Bagatellfällen eine Notfallstation im Spital aufsuchen, eine Gebühr bezahlen müssen. Die Gesundheitskommission des Nationalrates lässt zwei Varianten für die Umsetzung des Anliegens ausarbeiten.

red/Agenturen

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) beschloss dieses Vorgehen mit 15 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission befasste sich mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Martin Bäumle (GLP/ZH), die die Spitalnotfälle entlasten will.

Die erste Variante sieht eine Lenkungsabgabe vor, die zu bezahlen wäre, wenn Versicherte eine Notfallbehandlung im Spital in Anspruch nehmen. Wer wegen eines tatsächlichen Notfalls in die Notaufnahme gekommen ist, soll von der Abgabe befreit werden, wobei im Gesetz definiert wäre, was als Notfall zu verstehen ist.

Die zweite Variante setzt auf eine Erhöhung des Selbstbehaltes, der zu Lasten der Versicherten geht. Versicherte, die nicht von einem Arzt oder einer Ärztin respektive einem Apotheker oder einer Apothekerin in den Notaufnahme geschickt worden sind, müssten 50 Franken Gebühr bezahlen.

Minderjährige und Schwangere will die SGK-N von der Gebühr ausnehmen, bei beiden Varianten. In der Kommission wurden auch andere Ansätze diskutiert. Einer davon war ein Auftrag an den Bundesrat, in Absprache mit den betroffenen Verbänden Massnahmen zu ergreifen. Mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid von Präsidentin Céline Amaudruz (SVP/GE) wurde dieser Weg und damit eine Kommissionsmotion abgelehnt.

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