169 Taxiunternehmen in der Steiermark stehen für Krankentransporte zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Transportunternehmen und der ÖGK und ist damit für die Patientinnen und Patienten unkompliziert. Derzeit werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Krankentransportsystems wie gestaffelte Terminvergabe in Krankenhaus-Ambulanzen, Digitalisierung des Transportscheins oder Adaptierung legistischer Rahmenbedingungen seitens Land Steiermark, Gesundheitsfonds Steiermark und Sozialversicherung vorbereitet.
Voraussetzung der Inanspruchnahme eines Taxis ist die Gehunfähigkeit der kranken Person sowie die Ausstellung einer Transportanweisung durch Ärzti:innen. Mit dieser Bescheinigung können bei Bedarf selbst Taxis geordert werden, der Transport kann aber auch von ärztlicher Seite aus organisiert werden.
„Es freut mich sehr, dass wir einen ersten wichtigen Schritt umsetzen konnten, um die Krankentransporte besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abzustimmen und die Wartezeiten zu verkürzen“, betonte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und führte aus, dass dadurch die Rettungsdienste entlastet würden.