Pflege

Neue Plattform für 24-Stunden-Betreuung

Die Dienstleistungsgewerkschaft vida bietet für Pflegebedürftige eine neue - kostenpflichtige - Plattform zur „fairen, sicheren und transparenten“ Vermittlung von 24-Stunden-Betreuungskräften. Unter www.betreuerinnen.at soll man „anstatt der üblichen Wartefristen von bis zu drei Wochen“ innerhalb von 72 Stunden geeignete Betreuungskräfte finden, heißt es in einer Aussendung der Gewerkschaft vom Mittwoch.

red/Agenturen

Die Vermittlung durch die Plattform ist kostenpflichtig: Für zu betreuende Personen bzw. deren Angehörige entstehen jährliche Kosten von 300 Euro. Für die 24-Stunden-Betreuer beträgt die jährliche Nutzungsgebühr für die Plattform 500 Euro pro Jahr, vidaflex-Mitglieder zahlen nur 240 Euro pro Jahr. Auf der Plattform findet sich auch ein Kostenrechner, der Transparenz über die anfallenden Kosten hinsichtlich der Betreuung bietet.

„24-Stunden-Betreuung für einen nahestehenden Menschen zu organisieren, ist oft eine Herausforderung. Eine echte Belastung ist es, verlässliche und transparente Anbieter von 24-Stunden-Betreuung in Österreich zu finden, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, nicht zu teuer sind und trotzdem kompetente und aufmerksame Betreuungskräfte mit Vor- und vor allem Deutschkenntnissen vermitteln“, erklärte Christoph Lipinski von „vidaflex“ (eine gewerkschaftliche Initiative für Ein-Personen-Unternehmen und neue Selbstständige).

Die Plattform wurde laut vida im Zuge einer Studie der Arbeiterkammer Niederösterreich, der Universität Wien und der gewerkschaftlichen Initiative vidaflex zusammen mit Betreuungskräften als „unabhängige gemeinwohlorientierte Plattform“ erdacht. Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss im Zuge einer Registrierung einen Deutschtest sowie Zeugnisse bereitstellen. „Beide Seiten können sich über ein integriertes Videotelefonat noch vor der eigentlichen Betreuung kennenlernen und den Termin vereinbaren, damit die Musterverträge mit Mindesttarifen in der jeweiligen Muttersprache übermittelt werden können“, so Lipinski. Der Vertrag selbst wird zwischen der Betreuungsperson und den Angehörigen oder der zu betreuenden Person abgeschlossen. Auch das Honorar geht direkt auf das Konto der Betreuungskraft.

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