Ende der Maskenpflicht
Ende der Maskenpflicht

Ärzekammer: Ärzt:innen können bei Bedarf an Maske festhalten

Mit Ende April läuft eine weitere Corona-Regel aus: die bislang gesetzlich vorgegebene Maskenpflicht in Ordinationen. Doch auch nach dieser Frist können Ärzt:innen darauf bestehen, dass Patient:innen sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen, stellt die Wiener Ärztekammer klar. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patient:innen mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen.

red

„Die Kollegen werden je nach Bedarf ihre Entscheidung treffen. In manchen Ordinationen könnte es weiterhin verpflichtend sein, eine Maske zu tragen, um die Mitmenschen zu schützen. Das ist gesetzlich gedeckt“, erläutert Erik Randall Huber, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien. Den Patientinnen und Patienten empfiehlt er, sich beim Ordinationsbesuch zu erkundigen, ob weiterhin Maskenpflicht besteht.

Einen dringenden Appell formuliert Naghme Kamaleyan-Schmied, Hausärztin und stellvertretende Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte: „Ich weiß, dass wir alle müde sind, eine Maske zu tragen. Dennoch bitte ich die Patient:innen, weiterhin achtsam zu sein und im Sinne des Selbst- und Fremdschutzes eine Maske zu tragen, wenn man selbst Risikopatient oder -patientin ist oder andere Menschen anstecken könnte.“

Schutzmaske Gesichtsmaske Schutzausrüstung
In manchen Ordinationen könnte es weiterhin verpflichtend sein, eine Maske zu tragen, um die Mitmenschen zu schützen. Das ist gesetzlich gedeckt.
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© medinlive | 02.10.2024 | Link: https://www.medinlive.at/index.php/gesundheitspolitik/aerzekammer-aerztinnen-koennen-bei-bedarf-maske-festhalten