Ärztekammer mahnt Patientenmilliarde ein
Ziel muss eine optimale österreichweite Gesundheitsversorgung sein, die sich am medizinischen Bedarf der Bevölkerung orientiert.
Heute, Freitag, endet die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Kassenfusion. Seitens der Ärztekammer wurde bereits in der Vergangenheit und jetzt konkret in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen der geplanten Fusion auf die Patientinnen und Patienten viel zu wenig berücksichtigt und diskutiert wurden. „Österreichs Bevölkerung wächst, die Menschen werden älter und dadurch auch betreuungsbedürftiger. Gleichzeitig wird die moderne Medizin immer besser, dadurch aber auch teurer. Das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach optimaler Patientenversorgung auf der einen Seite und der Realität beschränkter Finanzmittel auf der anderen Seite wird daher immer größer“, warnt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
Eine Kassenreform dürfe nicht nur an den Änderungen der Struktur der einzelnen Krankenkassen oder deren Funktionären gemessen werden, das Ziel müsse vielmehr sein, dass die Finanzmittel für die Patientenversorgung nicht weniger werden dürfen, sondern gemäß dem medizinischen Bedarf auch wachsen müssten. In diesem Zusammenhang betont Szekeres, dass „die von der Regierung durch Einsparungen im System versprochene Patientenmilliarde durchaus begrüßt wird, sofern diese auch tatsächlich am Ende des Tages bei den Patienten mit besserer Versorgung und mehr Leistungen für eine optimale österreichweite Gesundheitsversorgung ankommt“. Für Letzteres brauche es aber auch eine Harmonisierung der Leistungen, „die aber keinesfalls zu einer Nivellierung nach unten führen darf und daher mit Mehrkosten verbunden sein wird“, so Szekeres.
Rahmenbedingungen für Kassenärzte verbessern
Ergänzend weist Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte, darauf hin, dass „insbesondere der niedergelassene Bereich in den vergangenen Jahrzehnten von der Gesundheitspolitik vernachlässigt wurde und daher unbedingt ausgebaut und nachgerüstet werden muss“. Wenn die Politik mehr Ärztinnen und Ärzte mit Kassenverträgen wünsche, denn diese benötigt das System dringend, dann müsse sie die Rahmenbedingungen der kassenärztlichen Tätigkeit so attraktiv machen, dass der Beruf des Kassenarztes von jungen Medizinerinnen und Medizinern wieder als erstrebenswert gesehen werde.
In ihrer Stellungnahme zur geplanten Kassenfusion verweist die Ärztekammer auch vehement darauf hin, dass regionale Spielräume in den Bundesländern auch künftig erhalten bleiben müssten. Steinhart: „In Österreich gibt es aufgrund der unterschiedlichen Notwendigkeiten der Patienten ganz differenzierte Anforderungen an die Versorgung im niedergelassenen Bereich. Das kann weder zentral erkannt noch gesteuert werden, und deswegen müssen regionale Entscheidungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Daher fordern wir diesbezüglich noch eine Nachschärfung des vorliegenden Entwurfs.“ Weiters betont die Ärztekammer, dass der Wahlarztkostenrückersatz keinesfalls unter 80 Prozent sinken dürfe und auch endlich die Trennung von Zahler und Anbieter durchgesetzt werden müsse, indem die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) keine eigenen Einrichtungen mehr zusätzlich betreiben soll. Abschließend erinnern Szekeres und Steinhart die Bundesregierung daran, die von ihr versprochene Abschaffung des „Mystery shopping“ im niedergelassenen Bereich endlich zu realisieren.