ÖÄK-Präsident: Patientenanwalt soll Ärztegesetz lesen
Aussagen des Patientenanwaltes Gerald Bachinger wonach sich die Ärztekammer gegen Kostentransparenz im Ärztegesetz verwehre, stießen in der Kammer auf scharfe Kritik.
Aussagen des Patientenanwaltes Gerald Bachinger wonach sich die Ärztekammer gegen Kostentransparenz im Ärztegesetz verwehre, stießen in der Kammer auf scharfe Kritik.
Dem Präsidenten der Ärztekammer zufolge können Aussagen, wonach sich die Ärztekammer gegen Kostentransparenz im Ärztegesetz verwehre, nur als „absurd und grundfalsch“ bezeichnet werden, erklärte Thomas Szekeres, Ärztekammerpräsident am Dienstag. „Ich weiß nicht, ob Gerald Bachinger schon zum Paragraf 51 des Ärztegesetzes vorgedrungen ist“, meint Szekeres. „Seit 2014 ist hier die Verpflichtung zur Preisinformation über die zu erbringende ärztliche Leistung klar verankert.“ Dies war Teil der EU-Patientenmobilitäts-Richtlinie, aber schon lange bevor es diese EU-Richtlinie überhaupt gegeben habe, habe die Ärztekammer die Kostentransparenz bereits verankert. „Genau das müsste dem Patientenanwalt eigentlich bekannt sein“, sagt Szekeres.
Immerhin ist Gerald Bachinger schon seit fast zehn Jahren Teil des Wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED), so der ÖÄK-Präsident. Dieses Gremium erstellt Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung der Qualitätsüberprüfungen, die die Grundlage für die Qualitätssicherungs-Verordnung für alle ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen bilden. „In dieser Verordnung ist schon seit 2006 festgehalten, dass Patientinnen und Patienten über die voraussichtlichen Kosten, die selbst zu tragen sind, aufzuklären sind. Da stellt sich die Frage, ob der Patientenanwalt für dieses Gremium eigentlich geeignet ist“, so Szekeres.
Bachinger schoss im „Ö1-Morgenjournal“ nach. In Bezug auf den Ärztemangel sei die „Ärztekammer Teil des Problems, nicht der Lösung“.