Coronavirus

Auch Salzburg tendiert zu Verzicht auf positive Lehrer

Auch Salzburg dürfte auf den Einsatz von symptomfreien coronapositiven Lehrern an den Pflichtschulen verzichten. Derzeit sei man zwar noch in Abstimmung mit anderen Bundesländern bzw. Landessanitäts- und Bildungsdirektion. „Aber wir werden eher von der Bundeslösung abweichen“, so ein Sprecher von Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) in den „Salzburger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe). Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) will nun mit ihr sprechen.

red/Agenturen

Laut den Vorgaben des Gesundheitsministeriums dürfen symptomlose Corona-Infizierte in die Arbeit gehen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Anfang der Woche hatte Polaschek bekräftigt, dass dies auch für Lehrkräfte gelten soll. Auch am Rande einer Pressekonferenz am Donnerstag bekannte sich der Minister dazu: „Es war immer ein großer Wunsch, ein einheitliches Regelwerk für alle Bereiche des öffentlichen Lebens zu haben.“ Was für alle anderen Bereiche - ausgenommen den engeren Gesundheitssektor - gelte, solle daher selbstverständlich auch für den Schulbereich Gültigkeit haben. „Das war eine gesundheitspolitische Entscheidung, und die ist zur Kenntnis zu nehmen.“ Mit Gutschi werde er noch ein Gespräch führen.

Wien und das Burgenland haben dagegen schon angekündigt, dass coronapositive Pädagogen an den Pflichtschulen nicht in den Klassenzimmern stehen werden. Im Pflichtschulbereich sind die Länder (anders als an den AHS und BMHS) Dienstgeber und können daher entscheiden.

Kärnten tendiert ebenfalls in diese Richtung, will aber zunächst noch die für Ende August angekündigten konkreten Schulregelungen des Bildungsministeriums abwarten. Auch andere Bundesländer wollen auf diese noch warten, hieß es bei einem APA-Rundruf in der Vorwoche. Tirol und Vorarlberg haben dagegen schon angekündigt, symptomfreie Corona-Positive mit Maske unterrichten zu lassen.

ohne Maske Schule
Die Schul-PCR-Tests waren nicht zum ersten Mal ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Im vergangenen Schuljahr hatte das Gericht zwar die Basisrahmenvereinbarung nicht beanstandet.
Pixabay