Die Anklagebehörde geht von bedingtem Tötungsvorsatz aus. „Wir sind der Annahme, dass es die Mutter zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass durch das Schütteln der Tod des Babys eintreten kann“, sagte Kaschnitz. Bei Landesgericht für Strafsachen sei die Verhängung der U-Haft über die Tatverdächtige beantragt worden: „Die rechtlichen Voraussetzungen liegen vor.“ Das Gericht habe bis Freitagabend Zeit, darüber zu entscheiden, meinte Kaschnitz.
Baby außer Lebensgefahr
Indes befindet sich das vier Monate alte Baby nicht in akuter Lebensgefahr, hieß es seitens des behandelnden Spitals auf APA-Nachfrage. Die Mutter hatte nach ihrer Festnahme laut Polizei eingeräumt, das Kleinkind einmal „aus Verzweiflung“ geschüttelt zu haben, da es ununterbrochen geweint habe.
Die Eltern hatten die Rettung alarmiert, im Krankenhaus stellten dann die Ärzt:innen lebensbedrohliche innere Verletzungen fest und schalteten die Polizei ein. Das Landeskriminalamt Wien nahm daraufhin die Ermittlungen auf. Das Baby befindet sich derzeit auf einer Intensivstation.