Masern

Eine Erkrankung weniger in Kärnten

Wie das Land Kärnten in einer Aussendung mitteilte, wurden in einem Fall Impfmasern als Masernverdachtsfall gemeldet und „fälschlicherweise aufgrund der nachgewiesenen (erwünschten) Immunreaktion“ vorläufig als Masern registriert. Damit wurden in Kärnten heuer 21 statt 22 Erkrankungen bestätigt.

red

Laut Informationen der Landessanitätsdirektion hatte man in dem aktuellen Fall in Wien einen direkten Erregernachweis zur Bestätigung gemacht, bei dem schließlich - zeitlich verzögert - Impfmasern festgestellt wurden. Impfmasern sind laut Landessanitätsdirektion nicht ansteckend, es handle sich um eine „normale und erwartbare Begleiterscheinung“ einer Masernimpfung. Der völlig harmlose, flüchtige Ausschlag kann etwa acht bis 14 Tage nach einer Impfung auftreten.

In Kärnten gibt es seit 5. Mai keine bestätigten Masern-Neuerkrankungen.