Justiz

Vergewaltigung: Indiens Höchstgericht verbietet „Zwei-Finger-Test"

Das Höchste Gericht Indiens hat den Einsatz der sogenannten Zwei-Finger-Tests bei mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern in mehreren Bundesstaaten verboten. Die Tests hätten keine wissenschaftliche Grundlage, hieß es in der Begründung der Richter, wie die indischen Rechtsportale „Live Law“ und „Bar and Bench“ am Montag berichteten.

red/Agenturen

Die Tests würden Frauen nochmals traumatisieren. „Der Test basiert auf der inkorrekten Annahme, dass eine sexuell aktive Frau nicht vergewaltigt werden kann.“ Bei diesen „Tests“ urteilen Ärzt:innen mit zwei Fingern über die Elastizität der Vagina einer Frau, um darauf zu schließen, ob sie an Sex gewöhnt sein soll. „Der beweiskräftige Wert einer Zeugenaussage einer Frau hängt nicht von ihrer sexuellen Geschichte ab“, argumentierten die Richter weiter. „Es ist patriarchal und sexistisch nahezulegen, dass man einer Frau nicht glauben kann, dass sie vergewaltigt wurde, nur weil sie sexuell aktiv ist.“

2013 hatte das Höchste Gericht Indiens bereits geurteilt, dass der „Test“ gegen die Verfassung verstoße. Trotzdem wurde er teils weiter angewandt. Das Gericht wies nun entsprechende Bundesstaaten an, diese Praktik zu beenden und in der Medizinausbildung den „Zwei-Finger-Test“ nicht mehr als mögliche Untersuchungsmethode für mutmaßliche Vergewaltigungsopfer darzustellen.