Gentests in der Schweiz sind jetzt neu geregelt
Das überarbeitete Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) ist in Kraft getreten. Das Gesetz regelt nun nahezu alle Gentests. Als zentrale Regeln gelten dabei bei allen Gentests, dass die betroffene Person in den Test einwilligen muss. Bei urteilsunfähigen Personen, etwa kleinen Kindern, dürfen zudem nur Gentests durchgeführt werden, die medizinisch notwendig sind, wie das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilten.