Nach Ansicht von MFG-Obmann Michael Brunner wird damit gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübung und des Legalitätsprinzips verstoßen, wie er via Aussendung erläuterte. „Die verordnete Verpflichtung ist nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig“, zeigte sich Brunner überzeugt. Forschungen hätten ergeben, dass Maskenpflicht und Lockdowns nichts bringen würden.
Durch Masken werde das Übertragungsrisiko sogar „erheblich erhöht“, ist man überzeugt. Dies liege unter anderem daran, dass in der Maske ausgeatmete Feuchtigkeit kondensiere. Diese werde damit zu einem „optimalen Viren- und Bakterien-Biotop“, wenn sie nicht nach maximal 70 Minuten entsorgt werde, hieß es in der Aussendung.
Neben der Maskenpflicht in Apotheken und Öffis gibt es in Wien auch weiterhin Vorschriften für Spitäler oder Pflegeeinrichtungen. Auch dort muss Maske getragen werden, zusätzlich sind für den Besuch auch PCR-Tests nötig. Begründet wurde der Kurs damit, dass die Spitäler in ganz Österreich derzeit stark belastet sind - etwa mit einer RSV-Welle (Respiratorisches Synzytial-Virus) und vielen Influenza-Fällen. Die Verordnung gilt bis Ende Februar.