EuGH-Urteil

Kein Schadenersatz von Staaten wegen Krankheit durch Luftverschmutzung

Wer durch verschmutzte Luft krank geworden ist, kann keinen Schadenersatz vom Staat verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, und das Ergebnis ist nun eindeutig. Betroffene können sich aber trotzdem zur Wehr setzen – etwa durch das Erstreiten von spezifischen Maßnahmen für bessere Luft wie Luftreinhaltungspläne oder Diesel-Fahrverbote.

red/Agenturen

Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadenersatz führen könnten, befanden die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte der EuGH daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen für bessere Luft zu erstreiten. Dazu zählen zum Beispiel Luftreinhaltungspläne oder Diesel-Fahrverbote.

Pariser verlangte Schadensersatz

Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadenersatz, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden. Die Generalanwältin am EuGH teilte in ihren Schlussanträgen vor einigen Monaten diese Meinung.

Oft folgen die Richter den Ansichten der Generalanwälte, diesmal jedoch nicht. Der EuGH verneinte einen Schadenersatzanspruch und argumentierte, dass die Luftqualitätsrichtlinien zwar die EU-Staaten verpflichteten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen Bürgern würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen.

Feinstaub soll reduziert werden

Wissenschaftler:innen warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen schmutziger Luft. Wer etwa viel Feinstaub einatmet, hat ein erhöhtes Risiko für Herzprobleme, Schlaganfälle und Lungenerkrankungen. 2020 sind nach Angaben der EU-Umweltagentur EAA in der EU rund 240.000 Menschen durch Feinstaubbelastung der Luft in ihrer Umgebung vorzeitig gestorben. Nach dem Willen der EU-Kommission soll der Jahresgrenzwert für Feinstaub, der zu einem großen Teil im Autoverkehr und durch Heizungen entsteht, bis 2030 um mehr als die Hälfte gesenkt werden.

Qualm steigt in den Himmel, Rauch
Utl.: Schlechte Luft ist tödlich: In der EU sterben nach wie vor etliche Menschen vorzeitig, weil sie Feinstaub ausgesetzt sind. Vor allem Stadtbewohner sind gefährdet.
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