Polnisches Gericht: Abtreibung wegen Fehlbildung verfassungswidrig
Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig. Demnach waren Schwangerschaftsabbrüche bisher zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstößt dies gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.