Diese Geräte waren im Rahmen von Hausdurchsuchungen in der Arztpraxis und am Wohnort des Arztes Anfang Mai 2022 sichergestellt worden. Der Mann verlangte die Siegelung der Geräte, bei denen es sich um USB-Sticks, eine CD, Computer und verschiedene weitere Datenspeicher handelt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Weil das Zwangsmaßnahmengericht dem Arzt nicht die Möglichkeit gewährte, sich vorgängig zu äußern und Anträge zu stellen, hat es den Anspruch auf rechtliches Gehör des Betroffenen verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid deshalb aufgehoben und an das Zwangsmaßnahmengericht zurückgewiesen.
Anzeige einer Patientin
In einem zweiten Urteil hat das Bundesgericht über die Bilddateien auf dem Handy des Arztes entschieden. Dieses war bei einer ersten Hausdurchsuchung Ende April 2022 in der Praxis des Mannes sichergestellt worden. Ein Teil der darauf gespeicherten Bilddateien wurde bereits rechtskräftig für die Durchsuchung freigegeben. Nun kann die Staatsanwaltschaft auf weitere Dateien zugreifen.
Dem Arzt wird vorgeworfen, dass er eine Patientin bei der Untersuchung ihres nackten Oberkörpers gefilmt habe. Zudem soll er bei einer Darmspiegelung sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben, während die Frau unter Narkose stand.