„Die vorliegenden Equip4Ordi-Überprüfungsergebnisse lassen darauf schließen, dass es in der Geschäftsführung möglicherweise zu gesellschaftsrechtlichen Verfehlungen gekommen ist“, sagt Huber laut einer Aussendung. Mit Bekanntwerden der ersten Verdachtsmomente über höhere Verluste im Geschäftsjahr 2022 wurde seitens des Kurienobmanns und Eigentümervertreters eine juristische und unternehmerische Überprüfung der Gesellschaft durch externe Expertinnen und Experten zu Jahresende 2022 eingeleitet.
„Ich stehe für Transparenz und Aufklärung, mit dieser Einstellung bin ich im Jahr 2022 zur Ärztekammerwahl angetreten und auch gewählt worden“, so Huber. „Das vollständige Aufarbeiten der möglichen Missstände wird von mir voll unterstützt“, betont Johannes Steinhart, Präsident der Ärztekammer für Wien. Im Zuge der aktuellen Überprüfung der „ÄrzteEinkaufsService – Equip4Ordi GmbH“ kündigt Kurienobmann Huber an, „im Sinne einer Transparenzoffensive auch alle weiteren Tochtergesellschaften der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien einer Prüfung unterziehen zu lassen“.
Wie „dossier.at“ berichtete, waren zu Wochenbeginn zwei Manager von „Equip4Ordi“ unverzüglich vom Dienst freigestellt worden. Der Vertrag eines Geschäftsführers wurde nicht verlängert. Huber sprach gegenüber dem Medium von „schweren Pflichtverletzungen, die uns zu diesen Schritten gezwungen haben". Für die betroffenen Personen sei ein Betretungsverbot für die Räume der Ärztekammer ausgesprochen worden, auch Diensthandy und Laptop habe man einkassiert. All dies erfolgte auf Beschluss des Präsidiums der Ärztekammer für Wien und nach eingehender rechtlicher Prüfung.
Das Unternehmen hat laut „dossier.at“ in der Vergangenheit wegen dubioser Maskendeals für Aufregung gesorgt. Es sollen aber auch Kredite in Millionenhöhe „ohne die notwendigen Beschlüsse“ aufgenommen und vergeben worden sein. „Die Geschäftsführer haben sich mutmaßlich Prämien unter Vortäuschung falscher Tatsachen ausbezahlt“, sagte Huber. Mittlerweile seien die Prämien zwar zurückbezahlt, aber „unter Vorbehalt". Das Gesamtausmaß des Schadens sei bisher nicht abschätzbar. Eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft könne nicht ausgeschlossen werden.