„Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, sagte Ärztekammerpräsident Reinhardt der „Welt“ (online Montag/Print) am Dienstag. Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) selbst entscheiden können.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar angekündigt. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Bundesländer verantwortlich. In einigen Ländern gibt es im ÖPNV bereits keine Maskenpflicht mehr, bis Anfang Februar ziehen die anderen Länder nach.
Weiter Maskenpflicht im Gesundheitswesen
Nun machte Lauterbach nochmals klar, dass er ein rasches Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen ablehne: „Ich glaube, dass wir jetzt langsam aus der Pandemie wirklich gut herauskommen.“ Die Fallzahlen gingen deutlich zurück. Eine wirklich schwere Winterwelle werde auch nicht erwartet. Somit sei er optimistisch, dass man aus den Maßnahmen zum 7. April aussteigen könne. Dann laufen die für den Herbst und Winter festgelegten Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz aus. „Der 7. April steht jetzt noch lange nicht an“, betonte er zugleich. Zudem sei der Rückgang der Fallzahlen „ja nicht von alleine gekommen“. Dies hänge mit den ergriffenen Maßnahmen zusammen, die gewirkt hätten.
Reinhardt: RKI solle unabhängig werden
Ärztekammerpräsident Klaus Reinhardt sprach sich ferner dafür aus, das RKI zu einem unabhängigen Institut zu machen. Derzeit ist es dem Gesundheitsministerium unterstellt. Als solches könne es sich schwer aus politischen Debatten heraushalten, monierte Reinhardt. „Wenn die Politik also tatsächlich wissenschaftlich unabhängigen Rat einholen will, braucht es hierfür auch ein politisch unabhängiges Institut.“