Schätzungen zufolge arbeiten in Österreich rund 150.000 Menschen in den betroffenen Pflege- und Gesundheitsberufen (DGKP und MTD, jährlich kommen ca. 10.000 Absolventen und Absolventinnen einer einschlägigen Ausbildung dazu. Rund 80 Prozent davon sind Frauen. Sie arbeiten in Krankenhäusern, in der Langzeitpflege und –betreuung, in Reha-Einrichtungen, Arztpraxen oder in der Aus- und Weiterbildung. „Die Registrierung und der Berufsausweis machen die Qualifikationen der Berufsangehörigen dieser Gesundheitsberufe sichtbarer, sorgen für mehr Patientensicherheit und helfen bei der langfristigen Bedarfsplanung im Pflegebereich“ so Manuela Blum, Leiterin der GBR-Behörde in der AK Wien.
Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung der Berufsangehörigen, die AK-Mitglieder sind, betraut. Die Gesundheit Österreich (GÖG) registriert als zweite Behörde die freiberuflich Tätigen.
Der Aufbau des Registers sowie die Registrierung der Berufsangehörigen haben am 1. Juli 2018 begonnen. Sie ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Die Registrierung und die Ausstellung des Berufsausweises sind für die AK-Mitglieder kostenlos. Österreichweit gibt es 90 Beratungszentren.