Es gehe um Medikamente „die für den alltäglichen Gebrauch von vielen Patienten verwendet werden - schmerzstillende Medikamente, fiebersenkende Medikamente“, führte Bachinger im „Ö1“-Interview aus.
Das Sozialministerium will das Problem künftig lösen. Eine entsprechende Verordnung sei in Begutachtung. Pharma-Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden Lieferprobleme unverzüglich zu melden. Die derzeitige Liste basiert noch auf freiwilligen Meldungen. „Die Melde-Moral bei diesen freiwilligen Meldungen ist und das dürfte bei rund 75, 80 Prozent liegen. Das heißt, wir haben durchaus noch Potenzial nach oben“, so Bachinger.
Weiters sieht die neue Regelung vor, dass Medikamente, die knapp werden, nicht aus Österreich in andere EU-Länder verkauft werden dürfen, wie es derzeit Pharma-Großhändler und große Apotheken praktizieren, weil andere Länder höhere Medikamentenpreise zahlen. Die Apothekerkammer hat ein Exportverbot zuletzt als nicht durchführbar bezeichnet, da sich die Liste der nicht lieferbaren Medikamente stetig ändert. Patientenanwalt Bachinger verweist diebezüglich auf die Niederlange, Belgien und Tschechien, die damit positive Erfahrungen gemacht haben.
Österreich sei, was Medikamente angeht, ein Niedrigpreisland, weil der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in der Vergangenheit sehr gut mit den Pharma-Unternehmen verhandelt habe, so Bachinger. Das sei zwar gut für das Gesundheitssystem. Trotzdem fordern die Patientenanwälte, dass man den Pharma-Unternehmen preislich etwas entgegenkommt. Die Patientenanwälte können sich etwa eine Anpassung nach dem Verbraucherpreis-Index vorstellen.