Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Ärztekammer und dem Gesundheitsministerium, die zuletzt auch von Medien aufgegriffen wurde und ein Arzthonorar von 150 Euro pro Stunde in Impfstraßen und Checkboxen festschreibt, bezeichnet Steinhart als „der Komplexität des Impfens und der dafür erforderlichen Expertise angemessen“. Zum Vergleich: Die Honoraransätze für Rechtsanwälte sehen zum Beispiel zwischen 200 und 400 Euro pro Stunde vor. Das liege um ein Vielfaches über den Impfhonoraren, so Steinhart.
Schließlich sei Impfen weit mehr als nur ein Stich. Steinhart: „Eine Impfung ist ein hochkomplexer Prozess, der wichtige Schritte wie die Feststellung der individuellen Impftauglichkeit, das Aufklärungsgespräch, das richtige Anwenden der Spritze bis hin zur Nachbeobachtung samt möglichen notfallmedizinischen Maßnahmen umfasst. Ärztinnen und Ärzte tragen dafür die Verantwortung.“
Aus genau diesen Gründen ist es für Steinhart „sachlich und ethisch unvorstellbar“, dass auch Apotheker impfen dürfen - wie es von ihrer Standesvertretung vielfach gefordert wird: „Apotheker haben kompetentes Impfen nicht gelernt und stünden wohl einem Notfall, wie zum Beispiel einem anaphylaktischen Schock eines Impflings, hilflos gegenüber. Das kann tödlich enden. Wir verstehen den Wunsch der Apotheker-Standesvertretung nach zusätzlichen Einkünften, aber solche hohen Risiken für die Menschen darf der Gesetzgeber auf keinen Fall in Kauf nehmen.“