Die Stärkung der medizinischen Versorgung in der Bundeshauptstadt ist der Stadt Wien, der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und der Ärztekammer für Wien ein großes Anliegen, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. Aus diesem Grund wurde beim letzten Honorarabschluss eine Förderung von Ordinationsgründungen beschlossen, die von Seiten des Wiener Gesundheitsfonds finanziert wird.
Am 1. April 2019 eröffnete die erste Ordination, die eine Förderung erhielt. Es ist die Praxis von Allgemeinmedizinerin Dr.in Michaela Schrödl in Wien Favoriten. „Wir rechnen damit, dass in naher Zukunft weitere Ärztinnen und Ärzte die Unterstützung in Anspruch nehmen. Sollte sie sich bewähren, hoffen wir, sie fortführen zu können“, so, WGKK-Obfrau Ingrid Reischl und der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart, unisono. „Wir werden uns das Projekt im Laufe des Jahres genau anschauen, und dann weitere Gespräche dazu führen“, so Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.
Hacker dazu: „Mit dem Ausbau der niedergelassenen Versorgungsstruktur wird die Österreichische Gesundheitskasse erstmals auf dem Prüfstand gestellt – nämlich wie weit sie zu bereits beschlossenen Projekten steht. Das gilt natürlich auch für weitere Schritte zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung wie den in der Gesundheitsplattform beschlossenen 400 zusätzlichen ÄrztInnen im ambulanten Bereich bis 2025 oder für die 36 Primärversorgungseinheiten, die wir ebenfalls für die kommenden Jahre geplant haben. Wir müssen in Zukunft die Struktur der Spitalsambulanzen und die Struktur der niedergelassenen Ärzte jedenfalls noch enger verknüpfen, um die Wartezeiten für die PatientInnen deutlich zu reduzieren. Mit den Erstversorgungsambulanzen, die wir in den städtischen Krankenhäusern errichten werden, setzen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung – diese Ambulanzen werden die Patientinnen und Patienten durch unser Gesundheitssystem leiten und eine engere Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Bereich bringen.“
Kinderärztliche Versorgung durch Förderung verbessern
„Die Eröffnung der Ordination zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen den richtigen Weg eingeschlagen haben“, betont WGKK-Obfrau Ingrid Reischl. Zuletzt gab es in Wien-Favoriten öfters Probleme, Stellen nach zu besetzen: „Wir erwarten, dass mittelfristig zehn Ärztinnen und Ärzte im 10. Bezirk von der finanziellen Unterstützung profitieren werden“, so Reischl, die hinzufügt, dass auch die kinderärztliche Versorgung durch die Förderung verbessert werden soll: Einige Kinderärztinnen- und ärzte würden in Kürze einen Kassenvertrag unterschreiben.
Für Johannes Steinhart, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, ist die Förderung zur Ordinationsgründung ein wichtiger Schritt, um auch Jungmediziner zu motivieren, gerade in den Fächern Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde, wo bereits ein akuter Ärztemangel spürbar ist, den Weg in die Niederlassung zu gehen. „Nur zwei von 100 Medizinstudierenden wollen Hausärzte werden. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Bedingungen für niedergelassene Allgemeinmediziner im Kassensystem als ungünstig wahrgenommen wurden. Mit den Maßnahmen des letzten gemeinsamen Honorarabschlusses wurde das positiv verändert. Als Ärztekammer bieten wir zusätzlich für Neueinsteiger in die Niederlassung ein eigenes Gründerservice ‚Go2Ordi‘ für Praxisgründer an“, so Steinhart.
Michaela Schrödl, Betreiberin der Ordination in der Gudrunstraße, betont, dass „die Förderung extrem hilft. Nahezu alle Ärztinnen und Ärzte benötigen einen Kredit, um eine Ordinationsgründung stemmen zu können. Da hilft eine finanzielle Unterstützung schon sehr.“
Verbesserte Rahmenbedingungen
Die Förderung der Praxisgründung ist ein Teil des Honorarabschlusses zwischen WGKK und Ärztekammer, weitere Verbesserungen sind etwa jährlich jeweils zehn Prozent an Honorarerhöhung in den Fächern Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde von 2018 bis 2020 vorgesehen, wenn die jeweilige Ordination überdurchschnittlich versorgungswirksam ist und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhält. Auch kleinere Praxen können vom Honorarabschluss profitieren, da verbesserte Tarife (z.B. bei den Visiten) beschlossen und neue Leistungen eingeführt wurden.
Außerdem kann ab 1. Juli 2019 der gynäkologische Ultraschall bei den Frauenärzten und -ärztinnen über die e-card abgerechnet werden. Eine private Zahlung ist dann bei den VertragsgynäkologInnen nicht mehr nötig. Ab Oktober 2020 wird es auch möglich sein, die Untersuchung zur Bestimmung etwaiger Netzhautschäden bei niedergelassenen AugenärztInnen kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Beim Honorarabschluss wurde zusätzlich eine Verbesserung beim Jobsharing für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner vereinbart und auch die Vertretungsregelung wurde vereinfacht.