In diesem Zusammenhang fordert die Österreichische Ärztekammer die Länder beziehungsweise Krankenanstaltenträger aber auf, die seinerzeit bei Gesetzwerdung gegebenen Zusagen der Finanzierung der neuen Notarztausbildung auch tatsächlich einzuhalten.
Die neue Ausbildung beinhaltet – statt eines Kurses – nunmehr eine mindestens 33 Monate spitalsgebundene Ausbildung mit exakt definierten und zu erlernenden Fertigkeiten. Daran schließen sich ein Lehrgang mit 80 Stunden (bisher 60) sowie 20 supervidierte Notarzteinsätze an. Abgeschlossenen wird die Ausbildung mit einer österreichweit einheitlichen Prüfung.
Appell an Bundesländer: „Kosten der neuen Notarztausbildung übernehmen“
Die neue Notarztausbildung basiert auf der Ärztegesetz-Novelle 2019, wo über Wunsch der Bundesländer die Notarztausbildung - nach jahrelangen Verhandlungen – nun umgesetzt wurde. Betroffen davon sind die organisierten Notarztdienste, meist bereitgestellt über die regionalen Krankenanstalten. Nicht betroffen von der neuen Notarztausbildung sind die allgemeinmedizinischen Not- und Bereitschaftsdienste, wie beispielsweise der Ärztefunkdienst in Wien.
Für Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres wird die Ausbildung zum Notarzt in Österreich nun deutlich umfangreicher und besser. Er räumt aber auch ein, dass Ärztinnen und Ärzte genügend Zeit zu Verfügung gestellt werden müsste, um die Ausbildung in diesem erweiterten Umfang auch tatsächlich absolvieren zu können. An die Länder beziehungsweise Krankenanstaltenträger richtet Szekeres den Appell, die Kosten der neuen Notarztausbildung zu übernehmen, „so wie uns das bei den Verhandlungen davor auch zugesagt wurde“.