Bereits im Rahmen der Begutachtung zum RSG Wien 2025 habe die Ärztekammer Wien die Forderung geäußert, durch frühzeitiges strukturiertes Beiziehen der betroffenen Ärzt:innen sowie ihrer Standesvertretung gemeinsam Irritationen zu vermeiden und zu einer noch besseren medizinischen Versorgung der Bevölkerung beizutragen. Dieses Anliegen blieb leider ungehört.
Kritik übt die Ärztekammer Wien auch an der zugrunde gelegten Datenbasis für den RSG Wien 2025, der auf einer IST-Stand-Analyse mit Daten aus dem Jahr 2016 als Empfehlungsgrundlage aufbaut.
Planungsverfehlung in akutstationärem Bereich
„Bei der Planung des akutstationären Bereichs haben sich Gesundheitsbürokraten von Ländern, Sozialversicherung und Bund offenbar vorab überlegt, was finanziell möglich sein darf, um den Experten den Rahmen für ihre Berechnungen vorzugeben“, kritisiert Ferenci. Während der Pandemie sei völlig zu Recht ausreichend Geld zur Verfügung gestanden, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten bzw. aufrecht zu erhalten. „Im Rahmen des Finanzausgleich 2023 bedarf es jetzt mindestens derselben Kraftanstrengung, um das österreichische Spitals- und Gesundheitssystem für die Zukunft finanziell adäquat auszustatten und im Sinne der Bevölkerung gut aufzustellen. Der vorliegende Entwurf zum RSG Wien erfüllt diese Anforderungen nicht“, zeigt sich Ferenci enttäuscht.
Zu wenig geplante Kassenstellen
Für den RSG Wien wurden 800 Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin und 1.000 Kassenplanstellen für Fachärzte errechnet. „Die dahinterliegenden Berechnungen erschließen sich der Ärztekammer Wien nicht. Unabhängig davon halten wir zum wiederholten Mal fest, dass nicht zuletzt aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums, des demografischen Wandels sowie der chronischen Überlastung der Wiener Spitalsambulanzen und den damit verbundenen Frequenzsteigerungen im niedergelassenen Bereich weit über hundert Kassenplanstellen im allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Bereich zwingend unabdingbar sind“, kommentiert Erik Randall Huber die Planung für den niedergelassenen Bereich.
Ebenfalls keinen Niederschlag im RSG Wien 2025 finden diverse Initiativen der Ärztekammer Wien zur Verlagerung von Leistungen aus den Krankenanstalten in den niedergelassenen Bereich, wie beispielsweise bei Herzschrittmacherkontrollen vorgeschlagen. Als weiteres Beispiel seien an dieser Stelle Kinder-Primärversorgungseinheiten genannt, die an einer fehlenden Einigung zu den Finanzierungsmodalitäten zwischen Sozialversicherung und Ländern scheitern. Schließlich wurde bereits im Jahr 2019 im Rahmen der Landeszielsteuerungskommission die Schaffung spezieller ambulanter Versorgungsangebote beschlossen, wie Dermatologie-, Schilddrüsen-, Diabetes-, Schmerz- und Augenzentren. „Vergeblich sucht man in der Gesundheitsplanung der Stadt Wien nach diesen Maßnahmen zur Entlastung des Spitalsbereich. Auch hier bleibt die Gesundheitsbürokratie Antworten schuldig“, stellen Ferenci und Huber unisono fest.
Bürokratische Vorgaben als Hemmschuh für Primärversorgung
Für die Planung von Primärversorgungseinheiten (PVE) in Wien wird ebenfalls mit Daten aus dem Jahr 2016 gearbeitet. Zusätzlich erweisen sich die politisch willkürlich festgelegten 30 PVE-Standortgebiete als Hemmschuh für die Errichtung von Primärversorgungseinheiten. „Neben einer ernsthaften und tatsächlichen zukunftsgewandten Planung mit jährlichen Aktualisierungen braucht es aus versorgungspolitischer Sicht mehr Flexibilität für die Umsetzung von PVE und somit die Abschaffung der starren PVE-Standortgebiete“, fordert Huber.
„Angesichts dieser umfangreichen Planungsversäumnisse im RSG Wien, verwundern Aussagen diverser Politiker in Vorbereitung zum aktuellen Finanzausgleich umso mehr. Scheinen diese doch die Verantwortung für die mangelhafte medizinische Versorgung der Bevölkerung wahlweise bei der Ärztekammer als Organisation oder bei den Ärzt:innen selbst zu suchen. Wir fordern die politisch Verantwortlichen daher auf, endlich die Betroffenen und ihre Standesvertretung in die Planungen mit einzubeziehen, um im Interesse der besten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht ständig am Bedarf vorbeizuplanen“, so Ferenci und Huber abschließend.