Wien schafft mehr Schulplätze Schüler:innen mit Behinderung

3,6 Millionen Euro mehr nimmt die Stadt Wien im nächsten Jahr in die Hand, um zusätzliche Schulplätze für Schüler:innen mit körperlichen oder psychischen Behinderungen zu finanzieren. Möglichst vielen Schüler:innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) will Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) ein 11. und 12. Schuljahr ermöglichen, wie er am Mittwoch vor Journalisten betonte. Derzeit gibt es darauf keinen Rechtsanspruch.

red/Agenturen

Eltern müssen deshalb Anträge stellen - über 300 seien für das nächste Schuljahr bisher eingelangt. Keiner der bis dato gestellten Anträge für das nächste Schuljahr müsse abgelehnt werden, so Wiederkehr. Im letzten Jahr seien 200 von 300 Anträgen auf ein 11. und 12. Schuljahr bewilligt worden, in diesem Jahr wolle man etwa 100 weiteren Jugendlichen mit SPF Plätze zur Verfügung stellen. Dafür notwendig seien mehr pädagogisches Personal, aber etwa auch medizinische und therapeutische Betreuung sowie Raumadaptierungen, so Wiederkehr und der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer. Lehrpläne für das 11. und 12. Schuljahr gibt es derzeit nicht.

Kommunikation verbessert

Gehapert habe es bei der Kommunikation: Lehnt die Schule ein 11. und 12. Schuljahr ab, so landet der Antrag bei der Bildungsdirektion. Oft hätten Eltern dann wenig Auskunft über ihre Anträge erhalten. Man kommuniziere nun aktiv mit ihnen, so Himmer: Die Eltern erhalten eine schriftliche Bestätigung, dass ihr Antrag eingelangt sei, auch gibt es Gesprächsangebote zu möglichen Schulplätzen. Himmer sieht allerdings weiteren Verbesserungsbedarf: Neben einem verbesserten „Inklusionsgedanken“ wünscht sich der Bildungsdirektor, dass SPF-Schüler auch in berufsbildenden Schulen unterkommen können, um ihnen etwa im technischen Bereich oder im Tourismus Türen zu öffnen. Derzeit wird das 11. und 12. Schuljahr fast ausschließlich an Pflichtschulen absolviert.

Rechtsanspruch für 11. und 12. Schuljahr gefordert

Vom Bund fordert Wiederkehr einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch für das 11. und 12. Schuljahr, um Eltern aus der „Bittstellerhaltung“ herauszuholen, sieht dabei aber Widerstand aus dem Bildungsministerium und der ÖVP. Der Verfassungsgerichtshof überprüfe derzeit die aktuelle Regelung. Auch brauche es eine Personaloffensive und die Erleichterung des Quereinstiegs.

Fallen müsse die Deckelung bei der Finanzierung, ist doch im Finanzausgleich festgelegt, dass es für maximal 2,7 Prozent der Pflichtschüler, die wegen körperlicher oder psychischer Einschränkung spezielle Unterstützung im Unterricht benötigen, vom Bund zusätzliche Ressourcen gibt. In Wien hatten beispielsweise im Schuljahr 2020/21 aber 5,6 Prozent der Pflichtschüler einen SPF. Gäbe es die Deckelung nicht, so stünden in Wien 270 weitere Planstellen für Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung. Bei den Schuleinsteigern sieht der Vizebürgermeister indes einen starken Anstieg von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und schwerer Behinderung, die in Kleinklassen unterrichtet werden - „300 Prozent in den letzten Jahren“.