EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden
Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sichtbar, müssen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangsläufig zu sehen sein. Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, „wird er keinen Kaufimpuls verspüren, dem durch die gesundheitsbezogenen Warnhinweise entgegengewirkt werden soll“, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom Donnerstag.