„Die Förderung muss auf jeden Fall zukünftig im gleichen Modus wie das Pflegegeld angepasst werden. Die aktuelle Erhöhung und hoffentlich künftig auch automatische VPI-Indexierung der Förderung ist ohne Alternative für die Versorgungssicherheit der betroffenen Menschen“, meint Lutz weiter.
Die im Jahr 2007 eingeführte und bis heute - 16 Jahre später - gültige Einkommensgrenze von 2.500 EUR, bis zu der eine Förderung für die 24 Stunden Betreuung zugestanden wird, muss auf mindestens EUR 3.500 angehoben werden. „Passiert dies nicht, werden immer mehr und mehr Menschen von der Förderung ausgeschlossen und werden so, wohl oder übel, in die Schattenwirtschaft und in den Schwarzmarkt gedrängt, um sich die Betreuungs- und Pflegedienste leisten zu können“, erläutert Helmut Lutz die Problematik.
Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats ÖQZ-24 für die 24 Stunden Betreuung
Ein im Regierungsprogramm zur Pflegereform vorgesehenes Ziel ist die Weiterentwicklung des ÖQZ-24 Zertifikats für in der 24 Stunden Betreuung tätige Organisationen. Malteser Care als eine mit dem ÖQZ-24 zertifizierte Organisation sieht die bedarfsgerechte Qualitätssicherung durch diplomiertes Pflegepersonal als eine im ÖQZ-24 Regelwerk verankerte Garantie für die Sicherheit der Betroffenen, der Angehörigen, sowie der Betreuungspersonen. Die begleitende Qualitätssicherung durch die Fachpflege verursacht zusätzliche Kosten, die seitens der Betroffenen, neben den Honoraren und den Kosten für Kost und Logis, den Fahrtkosten und jenen für die Vermittlungsagenturen, noch zusätzlich zu tragen sind.
„Bis zu drei qualitätssichernde Pflegevisiten pro Quartal müssen daher für die zu pflegenden und betreuenden Personen abrechenbar sein, damit Sicherheit und Qualität gewährleistet werden können - vor allem auch im Hinblick auf eine immer älter werdende Bevölkerung und einen Anstieg dementieller Erkrankungen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf“, so Helmut Lutz abschließend.