Es sei dies ein wesentlicher Teil der von der schwarz-grünen Bundesregierung angekündigten Reform des Gesundheitssystems, wurde betont. Mit den PVE will man den niedergelassenen Bereich stärken. Vorteile für Patient:innen und Mitarbeiter, etwa längere Öffnungszeiten bzw. eine geregelte Urlaubsvertretung, werden ins Treffen geführt. Auch die Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe, neben Ärzt:innen auch Pflege oder etwa Physiotherapie, werden genannt.
Neu in der Regierungsvorlage zum Primärversorgungsgesetz ist unter anderem die Ermöglichung reiner Kinder-PVE. Man will damit dem Mangel in diesem Fachgebiet begegnen. Wer bereits eine Wahlarztpraxis betreibt, wird im Rahmen des Auswahlverfahrens gleich behandelt wie Kassenärzte. Bei der Gründung werden künftig die Gesundheitsberufe gleichberechtigt. Nicht nur Ärzt:innen können Gesellschafter werden, sie müssen aber mehr als 50 Prozent am Kapital der Gesellschaft halten.
Zur Beschleunigung der Verfahren wird das Bewerbungs- und Auswahlverfahren verkürzt. Bei zwei länger unbesetzten Kassenstellen in einer Versorgungsregion kann die Landeszielsteuerungskommission (bestehend aus Land und Sozialversicherung; ohne Ärztekammer) einen Beschluss für ein PVE an einem Standort in dieser Region fassen. Außerdem entfällt die Bedarfsprüfung für gemeinnützige Ambulatorien, die ein PVE betreiben wollen.