Damit setze man einen „langersehnten Beschluss endlich in die Tat um“, so der ÖVP-Abgeordnete Werner Saxinger. Eine Sonderstellung von Covid im Vergleich zu nicht meldepflichtigen Krankheiten sei nun nicht mehr angemessen. Testungen für Personen, die Symptome zeigen, bleiben - anders als noch im Begutachtungsentwurf - kostenlos, erklärte Rauch. Auch Impfungen sind weiterhin kostenlos und können wie Tests im niedergelassenen Bereich in Anspruch genommen werden. Länder können auch weiterhin Impfstraßen aufziehen, wenn das notwendig sei, erklärte der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Die Virus-Überwachung bleibe aufrecht.
Obwohl man kostenlose Tests für symptomatische Personen sowie die Fortsetzung der Überwachung positiv bewerte, tue man sich mit dem Gesetz schwer, meinte NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler. Es gehe dabei um Zweckzuschüsse - „Wir sehen leider nicht, wofür die Gelder verwendet werden bzw. ob sie ihre zweckmäßige Verwendung finden“, meinte sie. SPÖ-Mandatar Rudolf Silvan pochte indes auf weiter kostenlose Testungen, „zumindest für vulnerable Gruppen". Das Covid-Überführungsgesetz stelle den „von uns gewünschten Normalzustand nicht wieder her“, meinte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak, der u.a. datenschutzrechtliche Bedenken anmeldete.
An einer Novellierung des Epidemiegesetzes, deren Fehlen Kaniak und Silvan bemängelt hatten, werde gearbeitet, so Rauch. Außerdem werde in den nächsten Wochen ein Pandemieplan vorgelegt, in den die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einfließen sollen. Daraus soll etwa hervorgehen, welche Gremien bei einer Pandemie einzuberufen sind, welche Maßnahmen zu setzen sind und wie man wieder zu einer „Phase des Übergangs“ zurückkehren kann, so Rauch.
Einstimmig wurde auch eine Novellierung des Suchtmittel- und des Apothekengesetzes beschlossen. Verlängert wird die Möglichkeit für Ärzte, unter bestimmten Voraussetzungen für Suchtkranke eine Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ auszustellen. Im Apothekengesetz wird ein Zuweisungsverbot für Verschreibungen von Medikamenten festgelegt und die freie Apothekenwahl explizit gesetzlich verankert werden. Eine weitere Novellierung ermöglicht es öffentlichen Apotheken, Abholfächer bzw. Abholstationen zur Hinterlegung von rezeptfreien Arzneimitteln für Letztverbraucher einzurichten. Die Abholstationen müssen unmittelbar an die jeweilige Apotheke anschließen.